Antrag – Problem der aktuellen Satzung „Gartenstadt“

Lieber Gerd,

die CDU/FDP hat in ihrem Antrag das Problem der aktuellen Satzung „Gartenstadt“ korrekt beschrieben: nach dem aktuellen Stand hat die Regelung in II f keine nachbarschützende Wirkung, da eine solche (nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts) ausdrücklich in dem Bebauungsplan genannt werden muss.

Auf dieses Problem werden aber die Anwohner des Herrengartens in ihrem Widerspruchsverfahren gegen die Bauhöhe des Neubaus Herrengarten 16 konkret stoßen. Es könnte – vielleicht – helfen, wenn es ein ausdrückliches Votum des Stadtrates geben würde, dass auch die bisherige Regelung im Bebauungsplan nachbarschützend sein soll.

Es wäre den Anwohnern, die von den Plänen Herrn Scherers betroffen sind, tatsächlich wohl nur mit einer Entscheidung des Stadtrates in der Märzsitzung geholfen. Die Sitzung des Kreisrechtsausschusses in dieser Sache wird wohl Ende März sein.

 

Daher stellt die SPD-Fraktion folgenden Antrag:

 

Da der Antrag der CDU und FDP vom 23.01.2018 zunächst in dem zuständigen Ausschuss beraten wird und sicher auch mit weiteren Vorarbeiten bis zur abschließenden Entscheidung des Stadtrates zu rechnen ist, erscheint es uns schon im Vorgriff sinnvoll, dass sich der Stadtrat angesichts der anhaltenden Bauaktivitäten im Bebauungsgebiet Gartenstadt schon jetzt klar positioniert, um der Schaffung vollendeter Tatsachen entgegenzutreten.

Der Stadtrat möge daher beschließen:

Die im geltenden Bebauungsplan Gartenstadt in II f aufgeführten textlichen Feststellungen zur zulässigen Bauhöhe sind nach dem Willen der Stadt Vallendar als Trägerin der Bauleitplanung als nachbarschützend für die jeweiligen Oberlieger zu betrachten. Mit diesen Feststellungen sollten und soll eine nachhaltige Beeinträchtigung der oberliegenden Grundstücke und hier insbesondere die unangemessene Beeinträchtigung der freien Aussicht ins Rheintal als elementarer Wertfaktor dieser Grundstücke vermieden werden.

Wolfgang Heitmann

Fraktionsvorsitzender