Antrag zur Einführung Wiederkehrender Beiträge für das Stadtgebiet Vallendar

Sehr geehrter Herr Stadtbürgermeister Jung,

hiermit beantragen wir, das die Stadt Vallendar das Verfahren der maßnahmenbezogenen Ausbaubeiträge auf „Wiederkehrende Beiträge“ (WKB) umstellt.

Begründung:

Der § 10a KAG-RP sieht vor, dass Gemeinden durch Satzung bestimmen können, dass an Stelle der Erhebung einmaliger Beiträge die jährlichen (bzw. vom Durchschnitt der im Zeitraum von bis zu fünf Jahren zu erwartenden) Investitionsaufwendungen für Verkehrsanlagen nach Abzug des Gemeindeanteils als wiederkehrender Beitrag auf die beitragspflichtigen Grundstücke verteilt werden können.

In den zu erstellenden Satzung soll geregelt werden, dass sämtliche zum Anbau bestimmten Verkehrsanlagen einzelner, voneinander abgrenzbarer Gebietsteile der Stadt Vallendar eine einheitliche öffentliche Einrichtung bilden, für deren Ausbau wiederkehrende Beiträge von den Grundstücken erhoben werden können.

Die Festlegung

  • der Abrechnungsgebiete,
    • Regelungen für Kreis-, Landes- und Bundesstraßen
    • Gewerbeflächen,
    • ….
  • Erfassung aller Grundstücke in den jeweiligen Gebieten,
  • Regelungen für bereits erhobene und gezahlte Anliegerbeiträge (Übergangsregelungen),
  • Erstellung der jeweiligen Satzungen

muss durch die VGV in Zusammenarbeit mit externem Knowhow sowie dem Stadtrat und seinen Ausschüssen erarbeitet werden.

Wir sind uns bewusst, dass nach einem Grundsatzbeschluss die tatsächliche Einführung der WKB mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird. Darum sollten wir unverzüglich damit beginnen.

Wir erwarten folgende Vorteile durch WKB:

  • Hohe Einmalbelastungen entfallen
  • Stattdessen Verstetigung der Beitragshöhe
  • Gerechte Verteilung, da alle das Straßensystem nutzen und auf diese angewiesen sind
  • Kein Hinausschieben notwendiger Beitragsmaßnahmen.
  • Kontinuität beim Straßenbau mit positiver Folgewirkung für gemeindliche Planung und persönliche Finanzplanung
  • Fördern der Solidargemeinschaft
  • Nach Überwindung von Übergangproblemen größere Akzeptanz der Beitragserhebung
  • Keine Zufallsbelastung bei Kauf und Verkauf von Grundstücken
  • weniger Probleme bei Bestimmung des Ermittlungsraums
  • Nur einfache Belastung bei mehrfach erschlossenen Grundstücken

Wolfgang Heitmann

Fraktionsvorsitzender