Prüfung auf Entschädigungsanspruch Die SPD-Stadtratsfraktion stellt den Antrag, im Rahmen der geltenden Gesetzeslage einen Entschädigungsanspruch nach § 39, Abs.3 des Landesstraßengesetzes bzw. nach § 8a, des FStrG für die Gewerbebetriebe in der unteren Hellenstraße zu prüfen. Nach Auskunft des Städte- und Gemeindebundes ist grundsätzlich eine Entschädigung in schwerwiegenden Fällen möglich. Begründung: Mit den monatelangen Bauarbeiten in der unteren Hellenstraße sind erhebliche Beeinträchtigungen der Gewerbebetriebe in diesem Bereich einhergegangen. Einige Geschäfte haben einen Umsatzrückgang von bis zu 40 % zu verzeichnen. In diesem Zusammenhang verweist die SPD-Stadtratsfraktion auf das entsprechende Schreiben einer Geschäftsinhaberin. Voraussetzung für eine zu erfolgende Prüfung sollte die Offenlegung der Bilanzen aus dem angesprochenen Zeitraum sein.
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